Qualität im Fokus
Rotho steht für Qualität auf allen Prozessebenen – angefangen beim Design, über die Entwicklung, bis hin zur Produktion – unser Qualitätsbewusstsein ist verwurzelt und wird tagtäglich gelebt. Von der Qualität unserer Produkte sind wir so sehr überzeugt, dass wir auf alle unsere Artikel 20 Jahre Garantie geben.
Garantie
Wir garantieren nicht nur eine Top-Qualität unserer Produkte, sondern auch einen verantwortungsvollen Umgang mit den Ressourcen. So verzichten wir bei Produkten und Verpackungen konsequent auf schädliche Zusatzstoffe wie PVC und BPA. Ausserdem setzen wir vermehrt auf recycelte
Kunststoffe, zum Beispiel durch die Verwendung von Post-Consumer-Material.
Produktion
Unsere Produkte werden in modernen Produktionsstätten und mit neuesten Verfahren hergestellt. Dabei achten wir auf einen hochwertigen Standard. Wir sind stolz auf unsere hoch qualifizierten und langjährigen Mitarbeitenden, die unsere Produkte mit höchster Flexibilität (4-Schicht-Modell) herstellen.
Swissness
Swissness und Qualität bilden eine Einheit. Darum ist Swissness für uns eine Haltung, die alle unsere Mitarbeitenden verkörpern. Selbst wenn ein Produkt in einem Betrieb ausserhalb der Schweiz gefertigt wird, tun wir dies mit dem selben Qualitätsbewusstsein und verwenden das selbe Rohmaterial. Schweizer Wurzeln und eine globale Perspektive prägen unsere Kultur.
Zertifizierungen
Seit 1996 sind wir nach ISO 9001 zertifiziert, seit 2011 nach ISO 14001.
Viele unserer Produkte sind mit dem Blauen Engel, ISCC und EcoLoop ausgezeichnet. Unsere Produkte sind mit dem EcoLoop Siegel zertifiziert, da sie aus recyceltem Kunststoff produziert werden, der für Lebensmittel geeignet ist.
20-jähriger Haltbarkeitsgarantie
In diesem Fall senden Sie bitte eine Beschreibung des Fehlers (mit Bild wenn möglich), eine Kopie des Kaufbelegs und Ihre Kontaktdaten an garantie@rotho.ch oder auf dem Postweg an:
Rotho Kunststoff AG
Garantiefall
Industriestrasse Althau 11
CH-5303 Würenlingen
BITTE SENDEN SIE UNS NICHT UNAUFGEFORDERT DAS PRODUKT ZU.
Unfrankierte oder unzureichend frankierte Pakete werden nicht angenommen. Entstehende Kosten (z. B. Porto und Verpackung) bei nicht abgesprochenen Rücksendungen werden NICHT erstattet. Für unaufgeforderte, fehlgeleitete oder mit fehlender bzw. unzureichender Adressangabe versehene Pakete und Einsendungen übernimmt Rotho keine Aufbewahrungs- oder Rücksendepflicht. Unsere Mitarbeitenden werden den Fall prüfen und Ihnen bei berechtigten Ansprüchen das Ersatzprodukt zukommen lassen. Bitte entnehmen Sie in der nachfolgenden Garantieerklärung unsere detaillierten Garantiebestimmungen.
Garantieerklärung
Unsere mit "20 Jahre Garantie" gekennzeichneten Produkte werden mit grösster Sorgfalt und Präzision hergestellt. Produkte bzw. Einzelteile mit Materialfehlern, Fabrikationsmängeln oder Funktionsfehlern werden von uns innerhalb der Garantiedauer von 20 Jahren ab Zeitpunkt des Erwerbs ersetzt. Sollten die betreffenden Produkte aus dem Programm gestrichen sein, leistet Rotho durch die Lieferung ähnlicher oder gleichwertiger Produkte Ersatz.
- Die Garantiefrist gilt ausschliesslich für den Konsumentenkauf und -Lieferungen und beträgt 20 Jahre. Die Garantiefrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Erwerbs des Produkts durch den Konsumenten. Rotho leistet als Hersteller für die von ihr hergestellten Produkte während der Garantiefrist gegenüber dem Konsumenten für Konstruktions-, Fabrikations-, Verarbeitungs- und Materialfehler eine Garantie nach Massgabe der folgenden Bestimmungen. Wichtig: Diese Hersteller- bzw. Haltbarkeitsgarantie gilt ausdrücklich neben und abhängig von der gesetzlichen und/oder vertraglichen Gewährleistung des Verkäufers. Sie ist jedoch ausgeschlossen, soweit der Käufer den Verkäufer wegen desselben Mangels aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Gewährleistung in Anspruch nimmt. Die Gewährleistungsrechte des Käufers gegenüber dem Verkäufer werden daher durch diese Garantie nicht berührt. Eine Vergütung des Kaufbetrags ist nur beim Verkäufer möglich.
- Die Haltbarkeitsgarantie gilt nur für Produkte, die vom Käufer bestimmungsgemäss verwendet, richtig bedient und sachgemäss gepflegt werden.
Nicht unter die Haltbarkeitsgarantie fallen: Schäden, die auf übermässige und zweckfremde Inanspruchnahme sowie nicht bestimmungsgemässen Gebrauch zurückzuführen sind, insbesondere aufgrund Nichtbeachtens der Rotho Spezifikationen auf dem Etikett. Das Garantieversprechen untersteht materiellem schweizerischem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht).